Ob Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, psychologische Begleitung, Demenzbetreuung, Diabetes, Sterbebegleitung oder spezielle Dienstleistungen – bei Deranu medical Pflegedienst sind Sie stets in besten Händen. Unser Pflegedienst bietet eine individuelle ambulante Rundum-Versorgung angefangen bei der Grundversorgung über die Unterstützung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, der Behandlungspflege wie z.B. Wundversorgung bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen. Zusätzlich bieten wir Angehörigen unterstützende Dienste und Hilfsleistungen wie z. B. die Pflege bei Urlaub oder Verhinderung.
Welche Pflegestufe für einen Pflegebedürftigen gilt, richtet sich immer danach, wie viel und wie oft Hilfe nötig ist. Dazu zählt neben Körperpflege, Ernährung und Mobilität (grundpflegerische Hilfe) auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Berechnet wird immer die Zeit, die eine Laien-Pflegekraft, z.B. ein Familienangehöriger, aufwenden würde. Es wird also kein Unterschied zwischen Laien und professionellen Pflegekräften gemacht.
Pflegebedürftige erhalten nur auf Antrag Leistungen von der Pflegekasse. Hier genügt ein formloses Schreiben. Wichtig ist es allerdings den Antrag zeitnah zu stellen und schnellstens zurückzusenden, denn: Der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, entscheidet über den Beginn der Ansprüche. Bevor die Pflegekasse über ihre Leistungen entscheidet, muss der Medizinische Dienst (MDK) die Pflegebedürftigkeit beurteilen. Ein Gutachter stellt vor Ort fest, in welchem Umfang Hilfen notwendig sind und gibt der Pflegekasse den Hinweis, welche Pflegestufe angemessen ist. Zur Zeit dauert es bis zur Entscheidung der Krankenkasse im Schnitt 8 bis 12 Wochen.
Die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ist nicht endgültig, sondern abhängig vom aktuellen Hilfebedarf, der sich auch ändern kann. Eine höhere Pflegestufe wird jedoch nur anerkannt, wenn der erhöhte Pflegebedarf auf Dauer (sechs Monate) besteht. Wer Leistungen einer höheren Pflegestufe beziehen möchte, muss erneut einen Antrag stellen und das beschriebene Verfahren beginnt von Neuem.
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch (SGB XI.) die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einem Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12 Monaten gewährt.
Bei einer vorhandenen Pflegestufe ist es auf Antrag bei der Krankenkasse möglich einen Zuschuss zum vorhandenen Pflegegeld (z.B. Stufe I: 450,00 EUR) von bis zu 1.550,00 EUR bei einer ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst zu erhalten.
Diesen Betrag können Sie am Stück oder innerhalb von 12 Monaten in Anspruch nehmen.
Deranu medical erstellt Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor der Verhinderung der Pflegperson / dem Urlaub / der Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Es ist auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Leistungen der Urlaubsverhinderungspflege laufen unabhängig von den vorhandenen Leistungen der Pflegestufe (Geld- und/oder Sachleistung). Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie den Pflegebedürftigen zum Beispiel dreimal pro Woche von Deranu medical Ambulanter Pflegedienst professionell versorgen lassen und die hauptsächlichen Arbeiten wie Kochen, Wäsche waschen, Hilfe beim Anziehen, spazieren gehen, Arztbesuche etc. sonst immer selbst durchführen. Es geht also darum, die Lücke für den Pflegenden während der Verhinderung zu auszugleichen.
Sollte die Pflegekasse Sie zu einem Beratungseinsatz nach § 37.3 aufgefordert haben, wählen Sie unsere Rufnummer, wir helfen Ihnen umgehend. Gerne klären wir in einem persönlichem Gespräch alle Kostenfragen, hierzu steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung.
Sollte die Pflegekasse Sie zu einem Beratungseinsatz nach § 37.3 aufgefordert haben, wählen Sie unsere Rufnummer, wir helfen Ihnen umgehend. Gerne klären wir in einem persönlichem Gespräch alle Kostenfragen, hierzu steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung.